Seit dem 1.1.2025 gilt in Deutschland: Meldescheine für Inländer müssen nicht mehr gedruckt und unterschrieben werden. Die Pflicht Daten zu erfassen leitet sich nun von den lokalen Vorgaben ab. Die Meldepflicht besteht gem. Bundesmeldegesetzt nur noch für Gäste, die nicht aus Deutschland stammen. Für diese gilt nach wie vor, dass die Meldescheine ausgedruckt und unterschrieben sein müssen
In Österreich müssen die Meldescheine nicht zwangsweise handschriftlich unterschrieben werden. Es genügt auch eine digitale Unterschrift. Wir werden eine entsprechende Lösung für diese Unterschrift in die Webversion cardXissueWeb einbauen. Bis dahin müssen die Meldescheine noch ausgedruckt und aufbewahrt werden.